Die Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sollte stets nur von qualifizierten Errichtern ausgeführt werden.
Wir freuen uns verkünden zu dürfen, dass OCS nun als Errichter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen empfohlen wird. Das bedeutet konkret, dass Sie OCS im “Adressnachweis für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen” des Bundeslandes Hessen finden können. Damit hat sich die OCS GmbH verpflichtet, alle Technik aus dem Bereich Einbruchschutz nach den Bedingungen des “Bundeseinheitlichen Pflichtenkataloges für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen” zu projektieren, zu installieren und zu warten.
Das Aufnahmeverfahren in Hessen darf dabei nur vom Hessischen LKA durchgeführt werden. Als Voraussetzung für die Aufnahme gelten strenge formelle, personelle und technische Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
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