Sie benötigen Beratung? Jetzt anrufen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OCS GmbH

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf sämtliche, auch zukünftige Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Falle der Leistung nicht Vertragsbestandteil. Jede Abweichung von diesen Bedingungen sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführen.

Nur im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer und Prokuristen unserer Unternehmen sind berechtigt, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Liefer- und Leistungsbedingungen jeder Art zu vereinbaren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ggf. durch Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software („AGB-Software“), Vertragsbedingungen für die Wartung von Software und Hotline Leistungen („AGB-Wartung“) und Vertragsbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen („AGB-Dienstleistungen“) ergänzt. Für den Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen gelten insbesondere die vorstehenden Regelungen entsprechend.

Die Angebote unserer Unternehmen sind stets freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dieses gilt auch, wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertragsabschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandbücher, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Gestalterische oder produkttechnische Abweichungen von Beschreibungen oder Abbildungen sind möglich. Der Kunde kann aus solchen Abweichungen uns gegenüber keine Rechte ableiten. Mündliche Zusagen von Angestellten und Vertretern sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Lieferung der Produkte bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erklärt werden.  Wir sind trotz Bestätigung der Bestellung berechtigt, einen Kunden abzulehnen oder eine Bestellung nicht auszuführen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der von ihm getätigten Angaben bestehen oder wenn sonstige Gründe, z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit oder fehlende Bonität, gegen eine Ausführung der Bestellung sprechen.

Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Soweit Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommen wir ohne schriftliche Mahnung des Kunden nicht in Verzug. Alle Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.  Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass sämtliche vom Kunden zu liefernde Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt wie auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.  Dieses gilt nicht, wenn wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr oder ähnlicher Ereignisse, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer oder ähnliches zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 5 Prozent des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung und statt der Leistung, die über vorgenannte Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haften; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen innerhalb einer angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Kunden auf maximal 25 Prozent des Netto-Auftragswertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Uns bleibt vorbehalten, den Anfall eines niedrigeren Schadens nachzuweisen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Die Beschränkung unserer Haftung im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Lieferung von Produkten erfolgt direkt zum Kunden. Auf Verlangen des Kunden werden die Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung  bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet. Bei Versendung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und / oder der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.

Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Lieferung bzw. Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste des Hauses. Preise verstehen sich netto ab Lager ohne Abzüge und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Verpackung und ggf. Eilzuschläge werden gesondert berechnet. Der Preis für die Montage von Apparaturen wird gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. In diesem Falle sind die im vorgesehenen Montagezeitpunkt bei uns allgemein gültigen Listenpreise und Verrechnungssätze maßgebend.  

Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig vor Auslieferung der Anlage die Anwenderdaten verbindlich mitzuteilen. Wenn der Kunde nachträglich diese Daten sowie den Leistungsumfang ändert, werden solche Änderungen dem Kunden mit den dafür gültigen Listenpreisen gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso wird der Preis für die Lieferung und Montage des Leitungsnetzes berechnet; maßgeblich sind die von uns zum vorgesehenen Montagezeitpunkt allgemein gültigen Listenpreise für Aufmaß-Abrechnungen. Kostenvoranschläge für Reparaturen werden nach bestem Wissen erstellt. Sie stellen keine Festpreisabrede dar. Der im Rahmen eines Kostenvoranschlages überprüfte Gegenstand braucht nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe und Kostenbegrenzung erteilt,  so können wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der Betriebssicherheit bzw. Funktionstüchtigkeit des Reparaturgegenstandes alle Reparaturen durchführen, die wir für erforderlich halten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Rechnungen sind fällig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausgang in unserem Hause, soweit nicht in der Auftragsbestätigung und / oder Rechnung anderes vereinbart ist. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug, ohne das es einer gesonderten Mahnung bedarf. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins bei Verbrauchern jährlich 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nichtverbrauchern jährlich 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, § 247 BGB.  Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Zinsschaden nachzuweisen. Preisänderungen der im Vertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mindestens 4 Monate liegen und nach Vertragsabschluss die tariflichen Ecklöhne des für uns geltenden Tarifvertrages oder die Listenpreis hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen sich geändert haben. In diesem Falle können wir den Preis entsprechend der Änderung anpassen. Dieses gilt sinngemäß auch für die Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und für den Fall, dass sich Lieferung und Leistung verzögern, weil der Kunde seiner Verpflichtung, diese rechtzeitig abzunehmen oder montieren zu lassen, nicht nachkommt. Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt werden. Darüber hinaus kann der Kunde nur ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist. Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, steht uns das Recht zu, weitere Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis, zu dem wir uns verpflichtet haben, vorläufig einzustellen bzw. zurückzuhalten und sämtliche ausstehenden Beträge aus diesem Vertragsverhältnis sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen sind in diesem Falle für uns hinfällig, ohne dass es eines besonderen Hinweises hierauf bedarf.

Zahlungen sind ohne jeden Abzug wie folgt fällig:

– bei Verträgen mit einem Auftragswert bis zu 5.000,00 € netto Kasse nach Lieferung;

– bei Verträgen mit einem Auftragswert über 5.000,00 € und einer Lieferfrist bis zu drei Monaten ein Drittel des

  Auftragswertes bei Vertragsabschluss und der Rest bei Lieferung;

– bei Verträgen mit einem Auftragswert über 5.000,00 € und einer Lieferfrist über

  drei Monaten jeweils 30 Prozent des   Auftragswertes

  Bei Vertragsabschluss, nach Ablauf des ersten Drittels der vorgesehenen Lieferzeit und nach Ablauf

  des zweiten Drittels der vorgesehenen Lieferzeit und der Rest bei Lieferung.

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen, Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Dieses gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Erst mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Anwender die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen und hat diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nur berechtigt. Er tritt allerdings bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware bzw. der Weiterlizenzierung der Software entstehende Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderung berechtigt. Auf unser Verlangen hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung des Kunden vorliegt. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden oder zu erwartender Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.  Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware ggf. zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen dieses aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. Bei reiner Rücknahme gemäß vorstehender Regelung sind wir berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter unseres Hauses den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeiten auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.  Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.  Etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.  Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.  Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind der Kunde und wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt  

der Lieferung bzw. Leistung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der jeweiligen Rüge. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit

der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels. Vorstehende Verpflichtungen gelten auch dann, wenn unsere Produkte unkörperlich zum Download zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel endet spätestens 12 Wochen nach Bereitstellung des jeweiligen Produkts im Internet zum Download. Die Frist für die Sachmängelhaftung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz  gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffs Anspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreiben. Wir sind nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben.  Wir sind auch berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Kunden solche Änderungen am Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird. Soweit bei Software die Nutzung der Produkte durch den Mangel nicht unzumutbar eingeschränkt wird, beseitigen wir die Mängel im Rahmen der Bereitstellung des nächsten Updates. Der Kunde unterstützt uns bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Wird ein von uns zu vertretender Mangel zu Recht gerügt, so sind wir nach eigener Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb

angemessener Frist, die in der Regel drei Wochen beträgt, berechtigt. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung fehl, so kann der Kunden nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

In allen Fällen von berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur mehrfachen Nachbesserung, bevor der Kunde die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Nutzung der Ware, einen falschen Anschluss bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist; der Liefergegenstand nicht entsprechend unseren Empfehlungen oder des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist; der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht; der Schaden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzeinschlag, entstanden ist; der Mangel nicht reproduzierbaren Softwarefehlern beruht. Werden vom Kunden oder vom Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, entfällt unsere Sachmängelhaftung. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Stellt sich heraus, dass vom Kunden angeforderte und von uns erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung unseres Hauses erforderlich wurden, so hat der Kunde diese Leistungen zu vergüten und die uns entstandenen Kosten zu tragen. Wir werden bei der Berechnung unsere jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze zugrunde legen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der  Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Besteller gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistung ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Die uns treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.

Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruht, die wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Gleiches gilt bei Eingreifen der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Unsere Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben ausgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde, bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Unsere Haftung ist bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragsverpflichtungen auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihn zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherungen – hätte verhindern können. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Unsere Haftung für Datenverlust – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet – wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. Wir haften ebenso wenig, wenn Softwarefehler nach Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in das Softwareprogramm, wie Veränderungen, Anpassungen, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Lieferung bzw. Leistung vorlagen oder mit dem oben genannten Ergebnissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten und unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Befindet sich der Kunde mit der Abnahme/Annahme der von ihm bestellten Leistung in Verzug und setzen wir ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme/Annahme unserer Leistung, so können wir nach Ablauf dieser Frist statt Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle können wir pauschal 20 Prozent des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweise fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Diese Regelungen über die pauschalen Berechnungen des Schadens gelten auch dann, wenn im Falle der Insolvenz des Kunden der Insolvenzverwalter von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag nicht zu erfüllen.

Werden durch den Liefergegenstand Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt oder sind Dritte berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung des Liefergegenstandes zu untersagen, so verpflichten wir uns zur Rücknahme und geeigneten Nachbesserung. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Der Kunde erhält das Recht, das gelieferte System oder die Programme für den vereinbarten Zweck sowie den vereinbarten Leistungsumfang zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Programmes oder Programmteils in dem Umfang und mit den Beschränkungen, wie sie für die durch sie ersetzten Programme oder Programmteile vereinbart sind, zu benutzen. Alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben bei uns. Der Kunde erhält insbesondere nicht das Recht, die Programme zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dass unsere ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Informationen (z. B. Hilfstexte Reviewer, Änderungsprotokolle) die wir über Online-Informationsdienste zum Abruf zur Verfügung stellen, darf der Kunde für eigene Zwecke vervielfältigen. Die Verbreitung dieser Informationen ist nicht gestattet.  Der Kunde verpflichtet sich, uns von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der von uns gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Wir sind berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. Bei jedem Weiterverkauf der Hardware gehen bezüglich der Software nur die vorgenannten Rechte des Kunden auf die jeweiligen neuen Eigentümer über; alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben ausschließlich bei uns.

An technischen Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen, die wir dem Kunden zur Verfügung stellen, behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Der Kunde ist nicht befugt, diese Unterlagen nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Sollte der Kunde gegen dies Verpflichtung verstoßen oder die Unterlagen auf sonstige Weise missbräuchlich verwenden, sind wir berechtigt, diese zurückzufordern.

Bei speicherprogrammierten Anlagen gehören Programmverarbeitungseinrichtungen, Programmträger sowie die Programme für die vereinbarten Leistungsmerkmale zum Vertragsumfang.  Die Programmverarbeitungseinrichtungen und Programmträger gehen mit den übrigen Anlageteilen in das Eigentum des Kunden über. Ohne gesonderte Berechnung erhält der Kunde das Recht, das System oder die Programme (Hard- und Software) für die vereinbarten Leistungsmerkmale sowie den vereinbarten Leistungsumfang zum Betrieb des nachrichtentechnischen Systems zu benutzen.  Uns bleiben alle anderen Rechte an den Programmen; der Kunde erhält insbesondere kein Recht, die Programme zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Bei jedem Weiterverkauf der Anlage gehen bezüglich der Programme nur die vorgenannten Rechte des Kunden auf den jeweiligen neuen Kunden über, alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben ausschließlich bei uns.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten per EDV-Anlage gespeichert und bearbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Soweit die Vertragsparteien vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art austauschen oder eine Partei aus dem Bereich der anderen Partei bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis angesehen werden,  wie z. B. Kundendaten, verpflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungspflicht sind solche Informationen, die nachweislich allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden; einer Vertragspartei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einer Vertragspartei (insbesondere gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Behörden) offengelegt werden müssen. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle von der jeweils anderen Partei hiernach körperlich übermittelten vertraulichen Informationen jederzeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zurückzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unverzüglich zu vernichten; elektronisch übermittelte und/oder gespeicherte vertrauliche Informationen zu löschen. Die durchgeführte Vernichtung/Löschung ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen. Die vorstehenden Regelungen gelten jedoch nicht für Abschriften, die zu Nachweiszwecken von einer Vertragspartei in einer vertraulichen Ablage zurückbehalten werden müssen. Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit von Dienstleistungsverträgen um fünf Jahre. Wir sind jedoch berechtigt, zur Lösung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme in Zusammenhang mit der von uns überlassenen und/oder angepassten Software- Recherchedateien, die unter Umständen Geschäftsgeheimnisse, wie z. B. Kundendaten, enthalten, an Lizenzgeber (auch OEM-Vertragspartner) zu übermitteln. In diesem Falle verpflichten wir auch den Lizenzgeber zur Geheimhaltung.

Der Kunde stellt, falls wir eine Anlage oder Anlageteile liefern, geeignete Aufstellungsräume mit Netzanschluss und die den Vorschriften entsprechende Aufenthaltsräume für unser Montagepersonal zur Verfügung.

Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Unsere Verantwortung nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Andernfalls greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, gilt Siegen als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Elektronische Dokumente, wie z. B. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht.

Stand 01. Mai 2011